Gruselwetter an Halloween. The Fog, der Nebel des Grauens.

Halloween, ein Fest, das seinen Ursprung in den USA hat, wird jedes Jahr am 31. Oktober gefeiert. In der Nacht, wenn die Dunkelheit über Hessen hereinbricht, zieht es sowohl kleine als auch große Kinder von Tür zu Tür, um Süßigkeiten zu sammeln. Dieser Brauch geht einher mit dem berühmten Spruch: “Süßes, sonst gibt’s Saures!” In diesem Jahr erwarten uns optimale Wetterbedingungen, die für ein gruseliges Halloween-Ambiente sorgen. Statt an Wetterkatastrophen denken zu müssen, können wir uns auf einen Abend mit viel Nebel und schauriger Stimmung freuen. Im Folgenden finden Sie die detaillierten Aussichten für den Donnerstagabend, die das perfekte Setting für die Feierlichkeiten bieten werden.

Das Hoch Yürgen liegt wie ein Betonklotz über Deutschland und ändert an der aktuellen Wetterlage nicht wirklich viel. Doch in Bezug auf Halloween könnte die Wetterlage nicht besser sein. Zum einen müssen Sie mit keinerlei Niederschlägen rechnen. Zum anderen wird zum Abend der Nebel wieder eine große Rolle spielen. Eigentlich ist Nebel eher lästig. Doch, wenn die Grusel-Monster aus ihren Gräbern steigen, um die Halloweennacht zu feiern, könnte es nicht besser sein.

Trocken, aber kühl am Donnerstag in Hessen

Ziehen Sie Ihre Kinder warm an, denn die Temperaturen werden am Abend rasch absinken. 6 bis 3 Grad kalt wird es in der Nacht zum Freitag. Dazu zieht ab dem Abend neuer Nebel auf, der die Sichtweiten stark reduzieren wird.

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Nebel wird sich am Donnerstagabend über ganz Hessen breit machen.

Nicht alle Streiche sind lustig!

Halloween-Scherze oder Sachbeschädigung?

Halloween ist eine Zeit, in der Menschen aller Altersgruppen Spaß an gruseligen Verkleidungen und Streichen haben. Doch was als harmloser Spaß gedacht ist, kann schnell in eine strafbare Handlung umschlagen. Besonders beliebte, aber problematische Streiche sind:

Diese sogenannten Streiche sind keineswegs Kavaliersdelikte. Schnell kann aus einem vermeintlichen Scherz eine strafbare Sachbeschädigung werden. Besonders schwer wiegen solche Taten, wenn sie sich gegen Gemeineigentum richten, wie Parkbänke oder Buswartehäuschen. Hier drohen bei einer sogenannten gemeingefährlichen Sachbeschädigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen.

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Eigentum von anderen, sollte man nicht beschädigen.

Auch das Aussprechen von Drohungen, wenn jemand keine Süßigkeiten austeilen möchte, kann als Nötigung gewertet werden und ist strafbar.

Eltern haften für die Taten ihrer Kinder, daher ist es wichtig, mit ihnen über die möglichen Konsequenzen ihrer Handlungen zu sprechen. Jüngere Kinder sollten idealerweise von einem Erwachsenen begleitet werden, um sicherzustellen, dass keine Eskalationen stattfinden.

Eine gruselige, aber friedliche Halloweennacht ist möglich, wenn gewisse Regeln beachtet werden:

Durch solche Rücksichten kann Halloween für alle Beteiligten ein sicherer und lustiger Anlass bleiben, an dem niemand zu Schaden kommt. So kann die Nacht der Geister und Gespenster eine positive Erfahrung für die gesamte Gemeinschaft bleiben.

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