Ein aufziehendes Gewitter wirft oft drängende Alltagsfragen auf: Muss der Stecker des Fernsehers gezogen werden? Wer haftet für Regenschäden bei offenem Fenster? Und darf man bei einem schweren Sturm der Arbeit fernbleiben? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät bei Unwetter dazu, im Gebäude zu bleiben. Doch auch dort lauern Risiken. Dieser Bericht klärt die gängigsten Mythen auf und zeigt, wie Sie gefährliche und teure Fehleinschätzungen vermeiden.
Elektronik bei Gewitter: Nur ausschalten reicht nicht
Das eigene Zuhause gilt bei Stürmen als sicherer Rückzugsort. Doch besonders für elektronische Geräte kann ein Gewitter schnell zum Verhängnis werden. Wie das ProSieben-Wissensmagazin „Galileo“ in einem Informationstest aufzeigt, reicht das bloße Ausschalten des Fernsehers bei Blitzeinschlägen keinesfalls aus.
Schlägt ein Blitz in der Nachbarschaft ein, entsteht ein gewaltiges elektrisches Spannungsfeld von mehreren Millionen Volt. Diese Energie kann über das Stromnetz direkt in die Leitungen der umliegenden Häuser transportiert werden. Ist ein Gerät noch eingesteckt, droht es durchzubrennen und irreparabel zerstört zu werden.

Um teure Schäden zu verhindern, gibt es eine klare Vorgabe: Der Stecker muss physisch aus der Steckdose gezogen werden. Wer nicht bei jedem Donnergrollen durch die Wohnung eilen möchte, dem empfehlen Experten die Installation von Steckdosenleisten mit integriertem Überspannungsschutz. Diese sind im Fachhandel bereits für unter 30 Euro erhältlich und trennen die Geräte bei Spannungsspitzen automatisch sicher vom Netz.
Wasserschaden durch offene Fenster: Wer zahlt die Rechnung?
Ein weiteres klassisches Szenario in den Sommermonaten: Strahlender Sonnenschein verwandelt sich binnen Minuten in einen heftigen Platzregen. Ist das Fenster zum Lüften geöffnet, stehen Fußboden und Möbel in Sekundenschnelle unter Wasser. Rechtlich gesehen ziehen Mieter und Eigentümer hier meist den Kürzeren.

Weder die herkömmliche Hausratversicherung noch der Vermieter müssen für diese Art von Wasserschaden aufkommen. Das Verlassen der Wohnung bei offenem Fenster gilt in der Regel als Eigenverschulden beziehungsweise Fahrlässigkeit. Die Rechnung für Trocknung, Reinigung und Sanierung muss der Verursacher selbst tragen.
Es gibt jedoch eine seltene Ausnahme: Setzt der Starkregen völlig überraschend ein und war meteorologisch in keiner Weise angekündigt, greift womöglich eine bestehende Elementarversicherung. Diese spezielle Zusatzpolice ist für Witterungsschäden gedacht. Der Versicherungsnehmer steht hierbei allerdings in der strengen Beweispflicht, dass das Unwetter nicht vorhersehbar war.
Darf man bei Unwetter der Arbeit fernbleiben?
Wetterextreme nehmen laut Meteorologen zu und sorgen für immer mehr Chaos auf den Straßen. Viele Pendler fragen sich deshalb, ob sie bei Jahrhundertstürmen und orkanartigen Böen einfach zu Hause bleiben dürfen. Die arbeitsrechtliche Antwort darauf ist eindeutig: Ein Unwetter ist kein genereller Freifahrtschein, um der Arbeit fernzubleiben. Das sogenannte Wegerisiko trägt in Deutschland der Arbeitnehmer.
Ausnahmen von dieser Regel treten nur in Kraft, wenn eine akute Lebensgefahr besteht. Sind die Straßen komplett überflutet, der öffentliche Nahverkehr komplett eingestellt oder stürzen Bäume um, ist das Zuhause bleiben gerechtfertigt. Was genau als „Gefahr für das Leben“ gilt, bleibt jedoch oft eine Ermessenssache.
Wichtig für Arbeitnehmer zu wissen: Bleibt man aufgrund des unwetterbedingten Sicherheitsrisikos zu Hause, entfällt in der Regel der Lohnanspruch für diesen Tag. Experten raten dazu, frühzeitig das Gespräch mit dem Chef zu suchen, um Kompromisse wie Home-Office-Tage oder das spätere Nacharbeiten der Stunden zu vereinbaren.
Fazit: Prävention und rechtzeitige Kommunikation
Die Naturgewalt eines Unwetters sollte niemals unterschätzt werden. Durch vorausschauendes Handeln – wie den Einsatz von Blitzschutz-Steckern und das konsequente Schließen von Fenstern vor dem Verlassen des Hauses – lassen sich immense finanzielle Schäden vermeiden. In Bezug auf den Arbeitsplatz gilt: Sicherheit geht vor, jedoch sollten Ausfälle und Alternativen bei Extremwetterlagen immer offen und frühzeitig mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden.
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