Richtlinien der Publikationen
Richtlinie zum Umgang mit Fehlern und zur redaktionellen Transparenz
Gültig für die Publikationen und Datendienste der Meteozentrale Data Agency (inklusive meteoleitstelle.de und warnpoint.de).
1. Grundsatz: Qualität und Nutzerorientierung
Unsere Mediendienste sind der neutralen, objektiven und wissenschaftlich unabhängigen Berichterstattung verpflichtet. Wetterdaten sind sicherheitsrelevant (YMYL – „Your Money or Your Life“). Die Zufriedenheit unserer Nutzerinnen und B2B-Partner sowie das absolute Vertrauen in die Qualität unserer Daten, Prognosen und Warnungen haben daher höchste Priorität.
Transparenz im Umgang mit Fehlern ist für uns selbstverständlich. Wir stellen sicher, dass Korrekturen für jeden Nutzer und Publisher einfach auffindbar und nachvollziehbar sind.
2. Fehlerklassifikation und Korrekturmaßnahmen
Jeder redaktionelle oder datenbasierte Fehler wird einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet, um eine standardisierte, schnelle und angemessene Reaktion zu gewährleisten.
Kategorie I: Formale Fehler
- Definition: Fehler, die den inhaltlichen Wahrheitsgehalt der meteorologischen Daten nicht beeinflussen.
- Beispiele: Rechtschreib- und Grammatikfehler, Tippfehler im Fließtext, falsche Verlinkungen, Formatierungsprobleme.
- Maßnahme: Sofortige Korrektur des Fehlers direkt im Inhalt (Silent Update). Ein gesonderter Korrekturhinweis ist hier in der Regel nicht notwendig.
Kategorie II: Geringfügige inhaltliche Fehler
- Definition: Inhaltlich inkorrekte Angaben, die die Kernaussage einer Prognose, einer Warnung oder einer Grafik nicht verändern oder nur einen stark untergeordneten Bereich betreffen.
- Beispiele: Eine fehlerhafte Temperaturangabe für einen einzelnen von vielen Messpunkten, die den Gesamttrend nicht verändert; ein offensichtlicher redaktioneller Zahlendreher, der aus dem Kontext heraus als solcher erkennbar ist.
- Maßnahme: Der Fehler wird umgehend im System oder Artikel korrigiert. Am Ende des Beitrags wird ein transparenter Hinweis platziert (z. B. „Korrektur am TT.MM.JJJJ: Die Temperaturangabe für Ort X im zweiten Absatz wurde korrigiert.“). Werden fehlerhafte Grafiken an B2B-Partner ausgeliefert, erfolgt ein stilles Update der Asset-Dateien.
Kategorie III: Schwerwiegende inhaltliche Fehler
- Definition: Inkorrekte Angaben, die die Kernaussage massiv verändern, eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren oder nennenswerte Folgewirkungen bei der Gefahreneinschätzung haben könnten.
- Beispiele: Eine fehlerhafte automatisiert ausgespielte Unwetterwarnung für eine größere Region; eine falsche Angabe zur Stärke eines Sturms, die zu einer Unter- oder Überschätzung des Risikos führt.
- Maßnahme: * Information: Die verantwortliche Redaktionsleitung wird umgehend informiert.
- Richtigstellung: Der Fehler wird sofort korrigiert. Zusätzlich wird eine gut sichtbare Richtigstellung am Anfang des betroffenen Beitrags (oder als Overlay in der Grafik) platziert, die den Fehler klar benennt.
- Analyse: Die technologische Ursache des Fehlers (z. B. in der AICON-Engine oder beim DWD-Ingest) wird analysiert, um zukünftige Vorkommnisse algorithmisch zu unterbinden.
Kategorie IV: Besonders schwerwiegende inhaltliche Fehler
- Definition: Technische oder redaktionelle Fehler von solchem Ausmaß, dass eine akute Gefährdung der Informationspflicht oder ein beträchtlicher Vertrauensverlust für unsere Dienste entstehen kann.
- Maßnahme: Zusätzlich zu den Maßnahmen aus Kategorie III wird eine umfassende, proaktive Kommunikationsstrategie eingeleitet. Dies umfasst eine öffentliche Richtigstellung auf der Startseite der Portale sowie Warn-Hinweise über unsere Social-Media-Kanäle. Es werden sofortige präventive Maßnahmen (bis hin zur temporären Abschaltung betroffener Systeme) implementiert.
3. Transparenz bei Eigentum, Finanzierung und Werbung
Um unsere Unabhängigkeit zu wahren und Vertrauen als neutrale Daten-Agentur zu schaffen, legen wir unsere Werberichtlinien offen.
- Grundsatz: Wir halten uns an alle gesetzlichen Werbevorschriften im DACH-Raum (insbesondere in der Schweiz und der EU).
- Klare Trennung: Kommerzielle Inhalte (Werbung, Sponsoring) werden stets so gestaltet, dass sie von Verbrauchern und Publishern eindeutig von unseren redaktionellen, meteorologischen Dienstleistungen unterschieden werden können. Anzeigen und gesponserte Beiträge sind immer als solche („Anzeige“, „Werbung“, „Gesponsert“) ausgewiesen.
- Unabhängigkeit: Werbe- und Sponsoring-Vereinbarungen haben absolut keinen Einfluss auf unsere meteorologischen Analysen, Prognosen und Warnungen. Die redaktionelle und datenjournalistische Unabhängigkeit ist unser höchstes Gut.
Stand: März 2026 | Meteozentrale News & Data Agency