Sturmflutwarnung

Sturmfluten sind an den deutschen Küsten eine ernstzunehmende Naturgefahr, die sorgfältige Überwachung und rechtzeitige Warnungen erfordern. Dieser Artikel beleuchtet, wer in Deutschland für Sturmflutwarnungen zuständig ist, welche Warnstufen es gibt und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um Schäden zu minimieren.

Verantwortung für Sturmflutwarnungen
In Deutschland teilen sich mehrere Institutionen die Verantwortung für Sturmflutwarnungen, wobei die Aufgaben klar verteilt sind:

  • Deutscher Wetterdienst (DWD): Der DWD ist die zentrale meteorologische Behörde und liefert Wetterprognosen, die die Grundlage für Sturmflutwarnungen bilden. Er analysiert Windvorhersagen, Luftdruck und Wetterlagen, die Sturmfluten auslösen können.
  • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): Das BSH ist speziell für die Sturmflutwarnungen an Nord- und Ostsee zuständig. Es wertet Pegeldaten, Winddaten und hydrologische Modelle aus, um Wasserstandsvorhersagen zu erstellen. Das BSH gibt die offiziellen Warnungen heraus und verbreitet sie über Medien, Internet und Warn-Apps wie NINA.
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): An der Niedersächsischen Küste betreibt der NLWKN einen überregionalen Sturmflutwarndienst mit Sitz in Norden (Ostfriesland). Er arbeitet eng mit DWD und BSH zusammen und informiert Kommunen und Institutionen im Ernstfall.
  • Landesbehörden: In den Küstenbundesländern wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen ergänzen die regionale Behörden die Warnkette, indem sie lokale Pegel überwachen und die Bevölkerung informieren.
Die Zusammenarbeit dieser Institutionen gewährleistet eine frühzeitige und präzise Warnung, die oft Tage im Voraus möglich ist, basierend auf Wettermodellen und Echtzeitdaten.

Die Klassifizierung von Sturmfluten erfolgt in Deutschland anhand des Wasserstands im Verhältnis zum mittleren Tidehochwasser (MThW). Es gibt keine einheitlichen „Warnstufen“ wie bei Unwettern, sondern eine Abstufung nach Schweregrad:
  • Erhöhte Wasserstände: Wasserstände bis 1,5 Meter über dem MThW gelten als erhöht, aber nicht als Sturmflut. Hier gibt es oft erste Hinweise oder Vorwarnungen.
  • Sturmflut: Ab 1,5 Meter über dem MThW spricht man von einer Sturmflut. Dies ist der Punkt, an dem Warnungen vom BSH herausgegeben werden, da Überschwemmungen drohen.
  • Schwere Sturmflut: Ab 2,5 Meter über dem MThW wird die Lage als schwer eingestuft. Schäden an Deichen und Infrastruktur werden wahrscheinlich.
  • Sehr schwere Sturmflut: Ab 3,5 Meter über dem MThW handelt es sich um eine sehr schwere Sturmflut mit potenziell katastrophalen Folgen, wie Deichbrüchen und großflächigen Überflutungen.

    Diese Stufen variieren leicht je nach Region, da örtliche Gegebenheiten wie Deichhöhen oder Küstenform Einfluss haben. Die Warnungen werden oft mit Pegelvorhersagen kombiniert, z. B. „1,5 Meter über MThW in Hamburg“, um die Dringlichkeit zu verdeutlichen.
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