Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz, dabei wurde einige Corona-Regeln geändert. Auch die Landesregierung von Hessen hat die Regeln angepasst. Oftmals stellen sich die Bürger die Frage, wo muss man überhaupt noch einen Mundnasenschutz tragen?
Folgende Corona-Regeln sind in Hessen zu beachten.
Wo ist das Tragen eines Mundnasenschutzes verpflichtend?
Wenn Sie mit dem Zug unterwegs sind (Fernverkehr) ist ab einem Alter von 14 Jahren eine FFP 2 Maske zu tragen. Für Kinder ab 6 Jahren reicht eine medizinische Maske (OP Maske) des Weiteren muss im Nahverkehr ebenfalls eine OP Maske getragen werden. FFP2 Maske wird weithin empfohlen.
In Arztpraxen und Krankenhäusern besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske. Ebenfalls gilt diese Regel für Altenheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Auch Personal in der Pflege und Rettungsdienst sind verpflichtet, FFP2 Maske zu tragen.
Wo benötige ich einen Corona-Test?
In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften müssen sich Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher weiterhin testen lassen. Dies gilt ebenfalls für den Rettungsdienst. In Pflegeheimen kann das zuständige Gesundheitsamt Corona-Tests anordnen. Dies vor allem dann, wenn ein größerer Ausbruch vorliegt.
Muss ich weiter in Quarantäne, wenn ich Corona positiv bin?
Infizierte müssen unabhängig vom Impfstatus für fünf Tage in Isolierung. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist dabei nach Angaben der Landesregierung nicht mehr notwendig. Etwas strenger sind die Regeln für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen; auch sie dürfen zwar frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung ihre Arbeit wiederaufnehmen. Hier muss aber ein negatives Testergebnis dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.