Der 31. Oktober ist der Tag, an dem die Kinder, sobald es dunkel wird, von Haus zu Haus laufen und den berühmten Spruch ablassen “Süßes oder Saures”. Doch wie wird das Wetter, wenn an Halloween die Sonne untergeht? Wird es kalt oder sogar nass? Was ziehe ich meinem Kind an? Hier eine kleine Wetterübersicht für den heutigen Abend.
Wenn heute Abend die Sonne untergeht, bleibt es über Hessen zunächst trocken. Sie brauchen also ihren Kindern keinen Regenschirm mitzugeben. Denn wenn der Regen kommt, werden die kleinen Racker wahrscheinlich noch im Bett liegen. Eine Kaltfront zieht am Dienstagmorgen über Hessen und bringt lokal etwas Regen. Viel wird es jedoch nach jetzigem Stand nicht werden. Die Temperaturen bewegen sich heute Abend in einem Bereich zwischen. 12 und 14 Grad. Also eigentlich super Wetter um die Süßigkeiten einzusammeln.
Wann wird es denn richtig dunkel an Halloween?
Wie Sie sicher mitbekommen haben, wurde die Uhrzeit am Sonntag um eine Stunde zurückgestellt, somit befinden wir uns aktuell wieder in der “Normalzeit” Abend wird es jetzt schneller dunkel und morgen dafür wieder schneller hell. Die Sonne geht heute um 17.02 unter, das bedeutet, dass es gegen 18:30 schon richtig dunkel ist. Der Gruselmarsch kann also beginnen.
Halloween-Streiche sind kein Rechtsfreier Raum!
Andere Menschen zu erschrecken oder ihnen harmlose Streiche zu spielen, ist grundsätzlich nicht strafbar. Schnell können Scherze aber auch aus dem Ruder laufen. Wer etwa andere beschimpft, kann nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wegen Beleidigung belangt werden. Werden zum Beispiel Wände mit Farbe beschmiert, Autospiegel abgetreten, Wartehäuschen für den Busverkehr demoliert oder mit Silvesterböllern Briefkästen zur Explosion gebracht, droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Auch Kinder ab sieben Jahren können schon für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Wer sich zudem widerrechtlich Zutritt zu einem Grundstück oder zu einer Wohnung verschafft, muss sich möglicherweise wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Grölend durch Wohnviertel zu ziehen oder zu laut zu feiern, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auch eine Anzeige wegen unzulässigem Lärm nach sich ziehen. Wählt man dem gruseligen Anlass entsprechend als Treffpunkt etwa einen Friedhof, kann man wegen Störung der Totenruhe haftbar gemacht werden, zum Beispiel, wenn es zu Beschädigungen von Gräbern kommt. Quelle Gewerkschaft der Polizei